Veranstaltungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Verbands der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (nachfolgend „VHB“), gelten für alle Verträge zur Teilnahme an Veranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltung“), die ein Verbraucher (nachfolgend „Teilnehmer“) mit dem VHB hinsichtlich der auf der Website des VHB dargestellten Veranstaltungen abschließt.
1.2. Die Veranstaltungen des VHB sind für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Betriebswirtschaftslehre konzipiert und können von Interessenten aus diesem Bereich zu entsprechenden Schutzgebühren („Teilnahmegebühr“) gebucht werden soweit sie nicht kostenfrei angeboten werden.
2.1 Der VHB bietet Online-, Hybrid- und reine Präsenzveranstaltungen an.
2.2 Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung und ggf. Syllabus auf der Website des VHB.
2.3 Der VHB erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal.
3.1 Die auf der Website des VHB beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des VHB dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Teilnehmer.
3.2 Der Teilnehmer kann sein Angebot durch die Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung in schriftlicher Form z. B. über das Online-Anmeldeformular auf der Webseite des VHB oder per E-Mail abgeben und gibt damit ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab.
3.3 Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst durch die schriftliche Anmeldebestätigung oder Zahlungsaufforderung des VHB, z.B. per E-Mail, zustande (Vertragsschluss).
3.4 Die Registrierung für kostenpflichtige Veranstaltungen ist erst mit vollständigem Zahlungseingang abgeschlossen. Zuvor ist Ihr Platz lediglich reserviert. Nicht rechtzeitig bezahlte Buchungen können seitens des VHB storniert werden. Nach erfolgreichem Zahlungseingang erhalten Sie eine E-Mail.
4.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
/// Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, die Vertragserklärung innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. E-Mail) zu widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist endet vorzeitig, wenn der oder die Teilnehmende vor Ende der Widerrufsfrist an der gebuchten Veranstaltung teilnimmt.
Ihren Widerruf richten Sie an die folgenden Kontaktdaten:
Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V.
Reitstallstr. 7
37073 Göttingen
info@vhbonline.org
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Teilnehmer die empfangene Leistung nicht oder teilweise nicht zurückgewähren, hat er dem VHB insoweit Wertersatz zu leisten. Die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen muss innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der Widerrufserklärung und für den VHB mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung \\\
4.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der VHB mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder der Teilnehmer die Leistungserbringung selbst veranlasst (der Teilnehmer z. B. an der Veranstaltung teilnimmt).
5.1 Die in der Veranstaltungsankündigung genannte Teilnahmegebühr ist der Endpreis, gegenüber dem Teilnehmer verbindlich und enthält soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.
5.2 Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltung. Es ist jeweils nur die Teilnahme an der Gesamtveranstaltung möglich. Eine Reduzierung der Teilnahmegebühr aufgrund der verkürzten Teilnahme ist nicht möglich.
5.3 Übernachtungs-, Reise-, Verpflegungs- und sonstige Kosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und vom Teilnehmer zu tragen, soweit nicht anders vereinbart.
6.1 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Teilnehmer auf der Website des VHB mitgeteilt.
6.2 Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Teilnahmegebühr sofort nach Vertragsabschluss und spätestens nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
6.3 Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt wird.
7.1 Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der VHB dem Teilnehmer das Recht ein, seine Anmeldung für eine Veranstaltung des VHBs zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht). Eine Stornierung der Anmeldung durch den Teilnehmer ist nur schriftlich (z. B. E-Mail) möglich.
7.2 Für kostenpflichtige Veranstaltungen (ohne kursvorbereitende Aufgabe)
- ist eine Stornierung bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung möglich. Der VHB erhebt in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro.
- Bei Stornierung bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Kursgebühr fällig.
- Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet.
7.3 Ist für die Veranstaltung eine kursvorbereitende Aufgabe vorgesehen,
- ist eine Stornierung bis zu zwei Wochen vor dem im Syllabus angegebenen Zeitpunkt der Ausgabe der kursvorbereitenden Aufgabe möglich. Der VHB erhebt in diesem Falle eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro.
- Danach ist eine Stornierung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich, die Bearbeitungsgebühr beträgt dann 50 % der Kursgebühr.
- Danach bzw. bei Nichterscheinen des Teilnehmers wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet.
7.4 Wird die Veranstaltung kostenfrei angeboten, kann die Teilnahme jederzeit kostenfrei storniert werden. Um entsprechende Mitteilung wird gebeten.
7.5 Teilnahmeberechtigt ist nur der angemeldete Teilnehmer. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des VHB möglich.
7.6 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem VHB ein, so haften er und der Teilnehmer dem VHB als Gesamtschuldner für die Teilnahmegebühr.
8.1 Der VHB ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt, Erkrankung eines Referenten / einer Referentin oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl kurzfristig abzusagen. In diesem Fall werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Der VHB wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.
8.2 Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der VHB bereits entrichtete Teilnahmegebühren in vollem Umfang. Weitere Ansprüche gegen den VHB können nicht geltend gemacht werden.
9.1 Das Urheberrecht an Vorträgen und Veranstaltungsunterlagen gleich welcher Art gebührt allein dem VHB oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor/ der jeweiligen Autorin oder dem Verlag. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Vorträge oder Veranstaltungsunterlagen ohne schriftliche Zustimmung des VHB ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.
9.2 Ton- und Videoaufzeichnungen und Beschreibungen von der Veranstaltung, den Veranstaltungsergebnissen im Ganzen oder in Teilen sind nicht gestattet.
10.1 Der VHB übernimmt keine Haftung für einen mit der Veranstaltung beabsichtigten Erfolg. Insbesondere übernimmt der VHB keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmer ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dieser ein bestimmtes Leistungsziel erreicht.
10.2 Das Format der VHB-ProDok-Veranstaltungen ist regelmäßig so konzipiert, dass der Arbeitsaufwand äquivalent zu einem Umfang von im Syllabus ausgewiesenen LP/ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist. Die erfolgreiche Teilnahme wird in Form eines Leistungsnachweises bescheinigt. Die Anrechnung an der jeweiligen Hochschule ist vom Teilnehmer individuell abzuklären.
10.3 Für Schäden, die der Teilnehmer in den Veranstaltungsräumen (Hotel, Tagungsstätte, etc.) erleidet, sind Schadensersatzansprüche sowohl gegen den VHB als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
10.4 Der VHB haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.). Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
10.5 Im Übrigen haften der VHB und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.
10.6 Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
11.1 Der VHB erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten des Teilnehmers zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
11.2 Darüber hinaus werden die folgenden Daten an Referenten und Referentinnen, andere Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie, soweit erforderlich, an lokale Organisatoren weitergegeben: Vorname, Nachname, Institution, E-Mail-Adresse. Der Teilnehmer kann dieser Weitergabe jederzeit widersprechen.
11.3 Der Teilnehmer willigt ein, dass die Veranstaltungen zu Zwecken der Qualitätssicherung und der Berichterstattung oder sonstige vereinsbezogenen Zwecke ganz oder teilweise in Bild und Ton dokumentiert werden. Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
11.4 Eine darüberhinausgehende Verarbeitung und Nutzung von Daten erfolgen nur, wenn der Teilnehmer hierzu eingewilligt hat.
12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Göttingen.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.