Themen
Hinweise zur ethischen und berufspraktischen Orientierung der VHB-Mitglieder
Die Mitglieder des Verbandes der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. (VHB) unterliegen ausnahmslos einem oder sogar mehreren wissenschaftlichen Ethik-Kodizes, z.B. über ihre Hochschulen, wissenschaftliche Fachvereinigungen und Institutionen der Forschungsförderung wie der DFG. Sie sind damit den Standards zur Sicherung guter wissenschaftlicher, wissenschaftliche Fachvereinigungen und Praxis verpflichtet. Ausgewählte Links zu für VHB-Mitglieder relevanten Ethik-Kodizes und Standards guter fachlicher Praxis finden Sie hier.
In ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit sind die VHB-Mitglieder regelmäßig mit vielfältigen berufspraktischen Einzelfragen konfrontiert, die eine ethische Dimension besitzen. Viele davon werden in den existierenden Ethik-Kodizes entweder gar nicht erfasst (z.B. Fragen der Gestaltung der Lehre oder des Engagements in der akademischen Community), oder liefern die Ethik-Kodizes keine konkrete Handlungsorientierung, weil Auslegungshinweise und Beispiele fehlen oder eine differenzierte Einzelbetrachtung das Abwägen unterschiedlicher ethischer Handlungsalternativen notwendig macht.
Um den VHB-Mitgliedern über die bestehenden Ethik-Kodizes hinaus in konkreten berufspraktischen Fragen ethische Orientierung zu geben, hat der VHB-Vorstand in 2013/2014 damit begonnen, eine umfassende Sammlung von Hinweisen zu und Beispielen von „guter fachlicher Praxis“ (GfP) für seine Mitglieder bereitzustellen. Die GfPs beschreiben, wie VHB-Mitglieder insbesondere mit der ethischen Dimension in unterschiedlichen Fragestellungen des Berufsalltags in sinnvoller Weise umgehen können. Sie besitzen nicht die strenge Verbindlichkeit eines Ethik-Kodex, repräsentieren aber das, was in der Scientific Community als State-of-the-Art ethisch begründeten Verhaltens angesehen wird. Gerade in Zweifelsfällen sollen sich VHB-Mitglieder auf die GfPs berufen können, an denen sie sich orientiert haben.
Die GfPs sind in ihrem aktuellen Stand hier abrufbar.
Umgang mit Verstößen gegen ethische Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens
Leider gibt es in Einzelfällen schwerwiegende Verstöße gegen das, was als ethisch vertretbares Verhalten angesehen wird. Wissenschaftliches Fehlverhalten, d.h. Verstöße gegen ethische Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens oder guter wissenschaftlicher Praxis, können die Interessen und das Ansehen des Verbands nachhaltig schädigen. Wenn dem VHB wissenschaftliches Fehlverhalten eines seiner Mitglieder angezeigt oder es auf andere Weise bekannt wird, reagiert der VHB-Vorstand und wird dabei durch seine Ethikbeauftragten beraten.
Der VHB verurteilt jegliche Form von Diskriminierung, Belästigung und Gewalt aufgrund von Geschlecht, Ethnie, Religion, Alter, körperlichen Fähigkeiten, sexueller Orientierung oder sozialer Herkunft. Die Untersuchung von schwerwiegendem wissenschaftlichem Fehlverhalten im Hochschul- und Wissenschaftskontext erfolgt insbesondere durch die Ombudsstellen der betroffenen Hochschulen. Innerhalb des VHB wirken darüber hinaus die Vorsitzenden der Wissenschaftlichen Kommissionen (WKs), die Nachwuchsbeauftragten der WKs, die bzw. der Nachwuchsbeauftragte im Gesamtvorstand und jedes der Gesamtvorstandsmitglieder als Ansprechpartner.
Bei hinreichend begründetem Verdacht auf eine strafbare Handlung werden zudem die Strafverfolgungsbehörden tätig. Diese Institutionen haben die Möglichkeit, belastende und entlastende Tatsachen vollumfänglich zu sammeln, z.B. weil Verfahrensbeteiligte zu Stellungnahmen und Aussagen verpflichtet sind oder weil aufgrund dienstrechtlicher Befugnisse Einblick in interne Unterlagen erlaubt ist. Diese umfassenden Untersuchungsmöglichkeiten hat der VHB nicht.
Allerdings werden alle Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die dem VHB-Vorstand bekannt werden, genau nachverfolgt. Darüber hinaus hat der VHB im Jahre 2014 seine Satzung bezüglich des Erwerbs und des Erlöschens der Mitgliedschaft (§ 6) angepasst, um dem VHB-Vorstand einen angemessenen Umgang mit angezeigtem oder nachgewiesenem schwerwiegenden wissenschaftlichen Fehlverhalten zu ermöglichen. So kann der VHB-Vorstand gem. § 6 Nr. 7 das Ruhen der Mitgliedschaft anordnen, wenn einem Mitglied ein akademischer Grad vorläufig durch die zuständige Stelle aberkannt wird oder wenn ein Mitglied im Zusammenhang mit seiner akademischen Tätigkeit von einer Strafverfolgungsbehörde angeklagt wird. Durch das Ruhen der Mitgliedschaft werden der Verband ebenso wie das betroffene Mitglied vor einem möglichen Schaden bewahrt.
Bei rechtskräftiger Aberkennung eines akademischen Grades durch die dafür zuständige Stelle oder rechtskräftigem Ausspruch einer Strafe aufgrund einer im Zusammenhang mit den akademischen Tätigkeiten stehenden Handlung eines Verbandsmitglieds liegt gem. § 6 Nr. 6 ein wichtiger Grund vor, mit dem ein Verbandsmitglied durch die Hauptversammlung mit drei Viertel der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder aus dem VHB ausgeschlossen kann.
Ethisches fundiertes Verhalten in Forschung und Lehre
Ethisches fundiertes Verhalten betrifft nicht nur die wissenschaftliche Arbeit der VHB-Mitglieder selbst, sondern auch die Lehrinhalte im Fach Betriebswirtschaftslehre. Die Beantwortung betriebswirtschaftlicher Fragen in der Unternehmenspraxis darf nicht auf monetäre Bewertungskriterien oder wirksame Marktmechanismen reduziert werden, sondern muss auch eine vorhandene ethische Dimension einbeziehen.
Seit vielen Jahren bekräftigt der Vorstand des VHB die Notwendigkeit, die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen in die betriebswirtschaftliche Lehre zu integrieren. Die Mitglieder des VHB sind zu einer fundierten ethischen Reflexion der eigenen Lehr- und Forschungsinhalte aufgerufen. Der Verband ist hierzu durch Arbeitsgruppen und Veranstaltungen aktiv, aber auch durch die Institutionalisierung dieser Thematik in der Wissenschaftlichen Kommission (WK) Wissenschaftstheorie und Ethik in der Wirtschaftswissenschaft oder in anderen Wissenschaftlichen Kommissionen.
Mit speziellen Veranstaltungen und mit Einzelbeiträgen etwa zu „Unternehmensethik – notwendig für Praxis, Forschung und Lehre?", aber auch durch Veranstaltungen auf seiner Verbandstagung bietet der VHB eine weitere Plattform zur Behandlung ethischer Fragestellungen in der betriebswirtschaftlichen Lehre an. Zudem sind die Verbandsmitglieder aufgerufen, Diskussionsbedarfe und Anregungen für die Verbandsarbeit an den VHB-Vorstand heranzutragen.