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Vergaberichtlinien

NACHWUCHSPREIS
des Verbandes der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V.
für bemerkenswerte Publikationen

 

Der Preis

1. Der Preis wird jährlich vom Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in Deutschland, Österreich und der Schweiz (Jungwissenschaftlerin bzw. Jungwissenschaftler) vergeben. Durch diese Auszeichnung soll der wissenschaftliche Nachwuchs ermutigt und bestärkt werden, seine wissenschaftlichen Aktivitäten an renommierter Stelle zu publizieren und sich der internationalen Diskussion zu stellen.

2. Pro Jahr kann ein Preis vergeben werden. In besonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden.

3. Der Preis setzt sich aus einer Urkunde sowie einem Forschungsvideo und einer Prämie in Höhe von i.d.R. 1.000 EURO zusammen. Er wird auf der Jahrestagung in einer Plenarveranstaltung überreicht.

4. Die Preisverleihung wird im Verband und nach außen öffentlich bekannt gemacht.

 

Nominierungsverfahren der Wissenschaftlichen Kommissionen

5. Jede Wissenschaftliche Kommission des Verbandes kann in jedem Jahr eine von einem oder mehreren Jungwissenschaftlern verfasste Arbeit für den Preis nominieren. Infrage kommen in angesehenen Zeitschriften mit Begutachtungsverfahren veröffentlichte einzelne Artikel oder Buchveröffentlichungen, wobei nur Erstauflagen vorgeschlagen werden dürfen, sowie kumulative Dissertationen und Habilitationen. Die eingereichten Arbeiten sollten in englischer Sprache verfasst sein.

6. Wird ein einzelner Artikel nominiert, so sind nur Veröffentlichungen in Alleinautorenschaft oder in Koautorenschaft mit anderen Jungwissenschaftlern (max. drei Autoren zusammen) zulässig. Wird eine kumulative Dissertation oder Habilitation eines Jungwissenschaftlers nominiert, so sind Koautorenschaften im Rahmen der an den jeweiligen Fakultäten gültigen Regeln für Promotionen bzw. Habilitationen möglich.

7. Jungwissenschaftler*innen sind Personen, deren Promotion zum Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung der eingereichten Arbeit nicht länger als sechs Jahre zurückliegt. Sie dürfen den Nachwuchspreis bisher noch nicht erhalten haben.

8. Sofern nicht alle Autoren zum Zeitpunkt der Preisvergabe nicht promoviert sind, muss mindestens ein Jungwissenschaftler Mitglied des VHB sein.

9. Die erstmalige Veröffentlichung, ggf. online, muss in einem der beiden der Preisverleihung vorangehenden Kalenderjahre erfolgt sein.

10. Die Wissenschaftlichen Kommissionen legen individuell ein Verfahren zur Nominierung der Veröffentlichung fest. Dabei kann eine Nominierung entweder auf der Grundlage von mindestens zwei Gutachten erfolgen oder auf Basis einer Abstimmung auf der Kommissionssitzung. Bei der Nominierung ist zu berücksichtigen, dass der Preis nur dann vergeben werden sollte, wenn es sich um eine herausragende Arbeit handelt.

11. Die dem Vorstand zu übermittelnde Nominierung ist von der bzw. dem Kommissionsvorsitzenden kurz schriftlich zu begründen, wobei auch das angewendete Nominierungsverfahren zu skizzieren ist. Liegen Umstände vor, die deren bzw. dessen Objektivität beeinflussen könnten, ist die Stellungnahme durch eine andere unabhängige Wissenschaftlerin bzw. einen anderen unabhängigen Wissenschaftler im Auftrag der Wissenschaftlichen Kommission zu erstellen.

12. Jedem Vorschlag sind bei der Nominierung eines einzelnen Artikels die Lebensläufe aller Nominierten mit Angabe des jeweiligen Promotionsdatums beizufügen, bei der Nominierung von Büchern, kumulativen Dissertationen bzw. Habilitationen der Lebenslauf der bzw. des Nominierten.

13. Erfolgt die Nominierung auf der Grundlage von Gutachten, so sind zwei Gutachten von unabhängigen Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern beizufügen, die nicht Betreuerin bzw. Betreuer der Dissertation waren oder bei denen andere Umstände vorliegen, die die Objektivität beeinflussen könnten. Die Gutachterinnen und Gutachter werden von der bzw. dem Kommissionsvorsitzenden oder einer unabhängigen Wissenschaftlerin bzw. einem unabhängigen Wissenschaftler im Auftrag der Wissenschaftlichen Kommission benannt, wobei diese bzw. dieser nicht selbst Gutachterin bzw. Gutachter sein sollte.

14. Erfolgt die Nominierung aufgrund einer Auswahl im Rahmen einer Kommissionstagung, ist der Nominierung eine qualifizierte Stellungnahme der bzw. des Kommissionsvorsitzenden oder einer unabhängigen Wissenschaftlerin bzw. eines unabhängigen Wissenschaftlers im Auftrag der Wissenschaftlichen Kommission beizufügen.

15. Die Vorschläge sind bis zum 31. Oktober in elektronischer Form an die Geschäftsstelle des Verbandes zu senden.

 

Auswahlverfahren

16. Der Vorstand benennt im Einvernehmen mit dem Gesamtvorstand ein Auswahlkomitee mit drei Mitgliedern, von denen mindestens ein Mitglied pro Jahr wechselt.

17. Die Nominierungen der Kommissionen werden in der Herbstsitzung des Beirates vorgestellt. Das Auswahlkomitee nimmt anschließend eine Vorselektion der Arbeiten vor. Gesamtvorstand und Beirat entscheiden per Umlaufbeschluss über die Vergabe des NACHWUCHSPREISES.

 

12. November 2020
Der Vorstand des Verbandes der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V.