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Vergaberichtlinien

BEST PAPER AWARD
des Verbandes der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V.
für bemerkenswerte internationale Publikationen

Der Preis

  1. Der Preis wird jährlich vom Verband der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V. vergeben. Durch diese Auszeichnung sollen die Verbandsmitglieder ermutigt und bestärkt werden, sich mit ihren wissenschaftlichen Publikationen der internationalen Diskussion zu stellen.
  2. Pro Jahr kann eine Publikation ausgezeichnet werden. In besonderen Fällen kann hiervon abgewichen werden.
  3. Der Preis besteht in einer Urkunde für jede Autorin und jeden Autor sowie einem Forschungsvideo, und wird auf der Jahrestagung in einer Plenarveranstaltung überreicht.
  4. Die Preisverleihung wird im Verband und nach außen öffentlich bekannt gemacht.

 

Nominierungsverfahren der Wissenschaftlichen Kommissionen

  1. Jede Wissenschaftliche Kommission des Verbandes kann in jedem Jahr einen Artikel für den Preis nominieren. 
    1. Infrage kommen in angesehenen Fachzeitschriften mit Begutachtungsverfahren und mit internationaler Ausrichtung veröffentlichte Artikel, wobei die erstmalige Publikation, ggf. online, in einem der beiden der Preisverleihung vorangegangenen Kalenderjahre erfolgt sein muss.
    2. In Koautorenschaft publizierte Artikel sind zulässig. Mindestens eine Autorin oder ein Autor muss Verbandsmitglied sein.
    3. Die Artikel sollten in englischer Sprache verfasst sein.
    4. Keine der Autorinnen und keiner der Autoren darf bisher den Best Paper Award erhalten haben.
    5. Von der Nominierung ausgeschlossen sind Einzelbeiträge von kumulativen Dissertationen, die mit dem Schmalenbach-Preis ausgezeichnet wurden.
  2. Die Wissenschaftlichen Kommissionen legen individuell ein Verfahren zur Nominierung des Artikels fest. Dabei kann eine Nominierung entweder auf der Grundlage von mindestens zwei Gutachten erfolgen oder auf Basis einer Abstimmung auf der Kommissionssitzung. Bei der Nominierung ist zu berücksichtigen, dass der Preis nur dann vergeben werden sollte, wenn es sich um einen herausragenden Beitrag handelt.
  3. Die dem Vorstand übermittelte Nominierung ist von der bzw. dem Kommissionsvorsitzenden kurz schriftlich zu begründen, wobei auch das angewendete Nominierungsverfahren zu skizzieren ist. Liegen Umstände vor, die deren bzw. dessen Objektivität beeinflussen könnten, ist die Stellungnahme durch eine andere unabhängige Wissenschaftlerin bzw. einen anderen unabhängigen Wissenschaftler im Auftrag der Wissenschaftlichen Kommission zu erstellen.
  4. Jedem Vorschlag sind die Lebensläufe aller Autorinnen und Autoren beizufügen.
  5. Erfolgt die Nominierung auf der Grundlage von Gutachten, so sind pro Nominierung zwei Gutachten von unabhängigen Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern beizufügen. Die Gutachterinnen und Gutachter werden von der bzw. dem Kommissionsvorsitzenden oder einer unabhängigen Wissenschaftlerin bzw. einem unabhängigen Wissenschaftler im Auftrag der Wissenschaftlichen Kommission benannt wobei diese bzw. dieser nicht selbst Gutachterin bzw. Gutachter sein sollte.
  6. Erfolgt die Nominierung aufgrund einer Auswahl im Rahmen einer Kommissionstagung, ist der Nominierung eine qualifizierte Stellungnahme der bzw. des Kommissionsvorsitzenden oder einer unabhängigen Wissenschaftlerin bzw. eines unabhängigen Wissenschaftlers im Auftrag der Wissenschaftlichen Kommission beizufügen.
  7. Die Vorschläge sind bis zum 31. Oktober des Vorjahres der Preisverleihung in elektronischer Form an die Geschäftsstelle des Verbandes zu senden.

 

Auswahlverfahren

  1. Der Vorstand benennt im Einvernehmen mit dem Gesamtvorstand ein Auswahlkomitee mit drei Mitgliedern, von denen mindestens ein Mitglied pro Jahr wechselt.
  2. Die Nominierungen der Kommissionen werden in der Herbstsitzung des Beirates vorgestellt. Das Auswahlkomitee nimmt anschließend eine Vorselektion der Beiträge vor. Gesamtvorstand und Beirat entscheiden per Umlaufbeschluss über die Vergabe des BEST PAPER AWARD.

 

Rostock, 12. Juni 2019
Der Vorstand des Verbandes der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e.V.

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