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KonsortSWD / Ausschreibung Projektförderung Forschungsdatenmanagement (FDM)

BEWERBUNGSENDE: 30. September 2023

 

Ausschreibung Projektförderung Forschungsdatenmanagement (FDM)

Das Konsortium für die Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften (KonsortSWD) als Teil der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) unterstützt Forschende dabei, ihre Daten für die Sekundärnutzung zu erschließen und bereitzustellen.

Daher fördert KonsortSWD die Durchführung von Kooperationsprojekten mit einem der vom RatSWD akkreditieren Forschungsdatenzentren (FDZ). Gegenstand der FDM-Projektförderung sind Aufwände, die durch die Aufbereitung und Bereitstellung relevanter neuer Datenkorpora für eine Sekundärnutzung entstehen. Sie verfolgt das Ziel, qualitative und quantitative Daten, die der wissenschaftlichen Gemeinschaft noch nicht zugänglich sind, für die Nachnutzung zur Verfügung zu stellen. Auch die Anreicherung bestehender Datenkorpora mittels Verknüpfung kann gefördert werden, wenn dadurch das Analysepotential der Datenquellen deutlich gesteigert wird. Durch die Zusammenarbeit mit einem FDZ können Datenhalterinnen und Datenhalter die Sichtbarkeit ihrer einzigartigen Daten und die Reichweite ihrer Forschung steigern sowie von einem professionellen Datenmanagement der FDZ profitieren.

Bewerbungen um FDM-Projektförderung können demnach einen oder mehrere der folgenden Aspekte zum Gegenstand haben: 1) Anonymisierungskonzepte für existierende Daten 2) (internationaler) Datenzugang für die Sekundärnutzung und 3) eine hochwertige Metadatendokumentation für die Datenpublikation.

Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass Antragstellerinnen und Antragsteller

  • Datenhaltende sind,
  • datenschutzrechtliche Vorgaben erfüllen, welche die Überlassung und Veröffentlichung der Daten an einem FDZ erlauben (z. B. Nachweis von Einwilligungen),
  • die Relevanz ihrer Daten für das jeweilige Forschungsgebiet darstellen,
  • nicht bereits eine Förderung für das Forschungsdatenmanagement ihres Datenkorpus erhalten haben (keine Doppelförderung durch öffentliche Geldgeber),
  • einer Mittelverwendung nach den Förderrichtlinien NFDI300 der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zustimmen.

Antragstellerinnen und Antragsteller bewerben sich im Tandem mit einem FDZ um die Förderung für ein Forschungsdatenmanagementprojekt. Sollte den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kein fachspezifisches FDZ zur Verfügung stehen, erhalten Bewerberinnen und Bewerber im Bewertungsverfahren eine Empfehlung für ein geeignetes FDZ für ihr geplantes Vorhaben. Die Förderung zielt insbesondere auf standortübergreifende Kooperationen zur Bereitstellung neuer Datenprodukte ab. Die FDM-Projektförderung wird von der Koordination der Task Area „Data Access“ von KonsortSWD am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi) organisiert.

Bewerbungen (max. 15.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) enthalten eine Beschreibung des Datenkorpus (Erhebung, Inhalte, bestehende Dokumentation inklusive Wortlaut der Datenschutzerklärung und der Einwilligung – falls zutreffend) und skizzieren einen knappen Projektplan (Meilensteine) für die 2 | 2 Durchführung des Vorhabens in Zusammenarbeit mit einem FDZ. Sie verfügen über eine Kostenkalkulation und ggf. eine Liste von Publikationen, die sich auf den Datenkorpus stützen. Sofern Absprachen mit einem FDZ existieren, sollten Projektplan, Kostenkalkulation und ein Letter of Interest (LoI) mit diesem FDZ abgestimmt sein.

Die Anträge werden von Mitgliedern des FDI Ausschusses und des KonsortSWD-Beirats nach folgenden Kriterien bewertet: 1) der potentielle wissenschaftliche Beitrag und der Mehrwert, der durch die Verfügbarkeit der Daten gemäß den FAIR-Prinzipien (Findability, Accessibility, Interoperability, Reusability) zu erwarten ist, 2) die wissenschaftliche Qualität des FDM-Projekts, und 3) die Angemessenheit der beantragten Fördersumme für das Projekt.

Geförderte FDM-Projekte können ab 1. Oktober 2024 ihre Arbeit aufnehmen und müssen diese bis zum 31. August 2025 abgeschlossen haben. Die Förderung pro Antrag umfasst maximal 30.000 EUR (zzgl. 22% DFG-Programmpauschale, sofern sich die antragstellende Einrichtung eine Leitlinie zur Verwendung der Programmpauschale gegeben hat). Als Orientierung für Antragstellerinnen und Antragsteller sind die Ergebnisse und Abschlussberichte der ersten Förderrunde hier veröffentlicht. Wir erwarten Anträge mit Laufzeiten von ca. einem halben Jahr. Am Ende der Laufzeit sind die Projekte verpflichtet, ihre Ergebnisse zu dokumentieren, insb. in Bezug auf die realisierte bzw. geplante Datenveröffentlichung. Die Fördermittel werden im Rahmen eines Weiterleitungsvertrags bereitgestellt. Ein entsprechender Vertragsentwurf kann hier eingesehen werden. Im Rahmen des Antrags greifen die Antragstellerinnen und Antragsteller auf folgende Vorlagen für Antragtext und Kalkulation zurück. Es empfiehlt sich in jedem Fall, die jeweiligen Verwaltungen frühzeitig in den Antragsprozess mit einzubeziehen.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte an fdi-office@lifbi.de.

  • Bewerbungsende:                                       30. September 2023
  • Bekanntgabe Förderung:                            Ende Juni 2024
  • Frühestmöglicher Förderbeginn:              1. Oktober 202

Kontakt

Weitere Informationen und Auskünfte finden Sie unter
https://www.konsortswd.de/konsortswd/das-konsortium/services/fdm-projektfoerderung/

Rückfragen können gestellt werden an:

Prof. Dr. Christian Aßmann, christian.assmann@lifbi.de, +49 951 863-3423

Friederike Schlücker, friederike.schluecker@lifbi.de, +49 951 863-3436

Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi)
Wilhelmsplatz 3
96047 Bamberg https://www.lifbi.de/