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Massenveranstaltungen: eine technische, rechtliche und psychologische Herausforderung

Arbeitstagung am 5. November 2015 in Düsseldorf

 

Seit Jahren steigen an den Universitäten die Studentenzahlen, dem demographischen Wandel zum Trotz: Verantwortlich sind unter Anderem die Verkürzung der Abiturdauer, der abgeschaffte Wehrdienst und die nach wie vor sehr guten Arbeitsmarktaussichten für Absolventen. Dies wird sich auch in naher Zukunft nicht ändern. Für die Hochschulen bedeutet dies weiterhin volle Hörsäle und mehr und mehr Massenveranstaltungen.

 

In der Arbeitstagung wurde sich mit der Frage auseinander gesetzt, wie Dozentinnen und Dozenten auf die rechtlichen und didaktischen Herausforderungen solcher Massenveranstaltungen reagieren können. In vier Referaten wurden die rechtlichen Probleme von Multiple-Choice-Klausuren, die didaktischen Möglichkeiten zur Aktivierung von Studenten in großen Veranstaltungen und ein konkretes Beispiel einer Blended-Learning/Inverted-Classroom-Veranstaltung vorgestellt und diskutiert.

Multiple-Choice-Klausuren und ihre rechtlichen Herausforderungen

Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler

 

Multiple-Choice-Prüfungen sind eine besondere Prüfungsart, die entsprechend in den Prüfungsordnungen normiert sein muss.

Die Eigenart des Antwort-Wahl-Verfahrens besteht darin, dass sich die Prüfungsleistung im Gegensatz zu herkömmlichen schriftlichen Prüfungen darin erschöpft, eine Auswahl unter mehreren vorgegebenen Antworten der gestellten Fragen zu treffen. Nach Abschluss der Prüfung kommt nur noch eine rein rechnerische Auswertung zur Feststellung der Zahl der richtigen Antworten in Betracht, die keinen Raum für eine wertende Beurteilung der Prüfungsleistung lässt. Bei dieser Prüfungsart ist die eigentliche Prüfertätigkeit vorverlagert; sie besteht in der Auswahl des Prüfungsstoffes, der Ausarbeitung der Fragen und der Festlegung von Antwortmöglichkeiten.

Die Eigenart dieser Prüfung gebietet es, die Voraussetzungen für den Erfolg oder Misserfolg vorher festzulegen. Neben einer absoluten Bestehensgrenze (z. B. 60 % richtige Antworten) ist auch eine relative Bestehensgrenze erforderlich, die die Prüfungsleistung in ein Verhältnis zu den Leistungen der übrigen Prüflinge setzt.

In der Rechtsprechung umstritten ist, inwieweit auch diese Festlegungen in der Prüfungsordnung normiert sein müssen oder ihre faktische Beachtung gewährleistet ist.

Soweit das Zweiprüferprinzip gilt folgt aus diesen Eigenarten gleichfalls, dass sich beide Prüfer an den in typischer Weise vorverlagerten Prüfertätigkeiten beteiligen müssen. Die Beachtung des Zwei-Prüferprinzips kann erfordern, dass die Klausur wiederholt werden muss, denn nur wenn alle Prüfungsarbeiten eines Termins von allen dazu berufenen Prüfern bewertet werden, ist gewährleistet, dass der individuelle Prüfungsmaßstab eines jeden Prüfers gleichermaßen auf jede der Bearbeitungen angewandt wird.

Die Bewertung richtig beantworteter Prüfungsfragen darf nicht deshalb schlechter ausfallen, weil andere Fragen statt gar nicht falsch beantwortet wurden. Denn so wird nicht der Wissenstand des Prüflings, sondern allenfalls seine Risikobereitschaft zum Raten beurteilt.

 

Massenveranstaltungen der Betriebswirtschaftslehre – ein Problemaufriss

Anne Rubens-Laarmann

 

Der Vortrag setzt sich mit den Herausforderungen auseinander, die Massenveranstaltungen für die Dozierenden mit sich bringen: Einwegkommunikation, mangelnde Diagnostizität hinsichtlich Lernproblemen bei den Studierenden oder methodische Restriktionen sind hier als Punkte zu nennen.

Gleichzeitig werden tradierte (Vor-)Urteile aus lernpsychologischer und hochschuldidaktischer Perspektive diskutiert, so stellt sich z.B. die Frage, inwieweit ein „aktives Lernen“ über die Gesamtlänge der Veranstaltung möglich ist und welche Bedeutung einzelne Elemente eines Moduls (Vorlesung, Übung, Tutorium) haben.

Die Erkenntnisse werden in Forderungen für das Gelingen von Veranstaltungen mit großen Studierendengruppen überführt. Der Vortrag konzentriert sich dabei auf die Rahmenbedingungen und strukturelle Aspekte der Veranstaltungsplanung. Auch der Medieneinsatz wird thematisiert.

Massenveranstaltungen der Betriebswirtschaftslehre – erste lernpsychologische Ansätze

 

Eva-Maria Rottlaender

 

Bezug nehmend zu Forschungsergebnissen der Lehr-Lern-Forschung, der Neurowissenschaften und der Motivationspsychologie diskutiert dieser Beitrag erste Ansatzpunkte und Ideen zu einer studierendenzentrierten und aktivierenden Gestaltung von Massenveranstaltungen.

Ein Beispiel einer Massenveranstaltung mit Blended-Learning

Andreas Löffler

 

Seit mehreren Jahren wird eine Massenveranstaltung des 2. Semesters (Bachelor BWL bzw VWL) an der Freien Universität mit den Mitteln des Blended-Learning angeboten. In meinem Vortrag berichte ich von den technischen Voraussetzungen, den pädagogischen Herausforderungen und der studentischen Rezeption dieser Veranstaltung.

 

Während der Vorträge und der Pausen gab es einen intensiven Erfahrungsaustausch und Gespräche zwischen Referenten und Teilnehmern. Die Arbeitstagung verlief mit 35 Teilnehmern sehr erfolgreich und erhielt ein positives Feedback.

 

An dieser Stelle gilt unser Dank noch einmal den Referenten, die unsere Veranstaltung möglich gemacht haben. Außerdem danken wir Barbara E. Weißenberger und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf für die Bereitstellung von Räumen und Unterstützung sowie die Aufnahme der Veranstaltung.