Weiterentwicklung guter fachlicher Praktiken (GfPs) - Ausführliche Beschreibung

Als Teil einer aktiven Verbandstätigkeit beschäftigen wir uns auch mit der Weiterentwicklung von guten fachlichen Praktiken (GfPs). Nur so kann den Veränderungen in den Rahmenbedingungen von Wissenschaft und Forschung, aber auch Entwicklungen im Meinungsbild der Verbandsmitglieder sowie den Erwartungen insbesondere der Nachwuchswissenschaftler Rechnung getragen werden.

Der VHB hat demzufolge im Mai 2015 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Weiterentwicklung der bislang vorliegenden guten fachlichen Praktiken (GfPs) anstößt, koordiniert und moderiert. Die Arbeitsgruppe besteht aus: Prof. Dr. Edeltraud Günther, TU Dresden, Prof. Dr. Annette G. Köhler, Universität Duisburg-Essen (Vorsitz), Prof. Dr. Manfred Schwaiger, LMU München.

Ziel ist es, in einem transparenten Kommentierungsverfahren die gegenwärtigen guten fachlichen Praktiken (GfPs) anhand der Hinweise der Verbandsmitglieder zu überarbeiten. Der Überarbeitungsprozess einer guten fachlichen Praxis ist strukturiert, transparent und besteht aus einer Konsultationsphase, einer Entwurfsphase und einer Verabschiedungsphase. Es ist geplant, pro Jahr sukzessive zwei der gegenwärtigen guten fachlichen Praktiken (GfPs) zu überarbeiten.

In der Konsultationsphase ist das Ziel, von den Verbandmitgliedern zum Einen allgemeine und konkrete Hinweise auf relevante Themen und Probleme im Kontext des jeweiligen, der Konsultation zugrunde liegenden Themenfeldes der guten fachlichen Praktiken (GfPs) zu erlangen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die künftige Formulierung der guten fachlichen Praktiken (GfPs) zu diesem Themenfeld die aus Sicht der Verbandsmitglieder angezeigten Änderungsbedarfe erfasst und die relevanten Sachverhalte möglichst vollständig abdeckt. Zum anderen werden konkrete Lösungsvorschläge oder Fallbeispiele zum Umgang mit diesen Sachverhalten oder Problemen erbeten. Anlass für die Überarbeitung der Ausführungen werden in erster Linie neuere Entwicklungen sein. Die Frist zur Einreichung von Hinweisen im Rahmen der Konsultationsphase und der Kommentierungsphase beträgt jeweils acht Wochen.

Ziel ist es weiterhin, die jeweiligen Sachverhalte und Fragen möglichst problemorientiert darzustellen und derart zu ergänzen, dass ein möglichst vollständiges Bild der relevanten Themen und Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung der guten fachlichen Praktiken (GfPs) entsteht. Die übermittelten Lösungsvorschläge und Fallbeispiele stellen die Grundlage für die Weiterentwicklung der bisherigen Ausführungen in den guten fachlichen Praktiken (GfPs), d.h., die Entwicklung eines Textentwurfs des jeweiligen Themenfelds durch die Arbeitsgruppe dar. Dieser Textentwurf wird im Rahmen der an die Konsultationsphase anschließenden Entwurfsphase den Verbandmitgliedern mit Bitte um Kommentierung zur Verfügung gestellt.

Anschließend werden die Entwürfe von der Arbeitsgruppe auf Basis der Kommentierungen überarbeitet und im Rahmen der Verabschiedungsphase von Gesamtvorstand und Vorstandsbeirat verabschiedet.