§ 2 Zweck


Der Verband dient der Entwicklung der Betriebswirtschaftslehre als Universitätsdisziplin. Zweck der Körperschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  1. Fördern der betriebswirtschaftlichen Forschung und Lehre, einschließlich Nachwuchsförderung;

  2. Unterstützen von wissenschaftlichen Kontakten zwischen den Verbandsmitgliedern;

  3. Unterhalten von wissenschaftlichen Kontakten zu in- und ausländischen Institutionen, die ähnliche Zwecke verfolgen;

  4. Pflegen von wissenschaftlichen Kontakten zur Wirtschafts- und Verwaltungspraxis;

  5. Einsetzen für eine angemessene Vertretung des Faches an wissenschaftlichen Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht im deutschsprachigen Raum.

  6. Vertreten der Interessen des Verbandes nach außen.

Die Körperschaft mit Sitz in Köln verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.